Mobile Fußpflege 
U. Albrecht Baden-Baden

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

§1 Behandlungsvertrag für Privatpatienten 
 

Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt zwischen dem Patienten und der „Mobilen Fußpflege U. Albrecht“ ein Behandlungsvertrag, bzw. ein Honorarvertrag  zustande.


§2 Terminvereinbarung

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprache per Telefon, Fax, E-Mail, oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.

 

§3 Ausfallentschädigung

Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.

 

§4 Leistungen 

Leistungen, die vor Rezeptausstellung erfolgen, werde ggf. nicht von der Krankenversicherung getragen. Der Patient wird daher darauf hingewiesen, sich umgehend ein Rezept mit den empfohlenen Verordnungen ausstellen zu lassen.

Soweit kein Privatrezept vorliegt, gelten die durchgeführten Behandlungen als Präventionsleistungen. Diese werden als Hausbesuch zu Selbstzahlerkonditionen in Höhe bis zu: 45 €. pro Fußpflege,  Massage 60€/ Std.  und manuelle Lymphdrainage mit 60€/ Std. berechnet.

 

§5 Fälligkeit der Vergütung

Die Behandlungskosten sind sofort fällig. Soweit de Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt.



Mobile Fußpflege U. Albrecht
 
Tel: 0176/99 40 80 51
info(at)fusspflege-baden.de