Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Behandlungsvertrag für Privatpatienten
Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt zwischen dem
Patienten und der „Mobilen Fußpflege U. Albrecht“ ein Behandlungsvertrag, bzw.
ein Honorarvertrag zustande.
§2 Terminvereinbarung
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger
Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprache per
Telefon, Fax, E-Mail, oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.
§3 Ausfallentschädigung
Verspätungen des Patienten begründen keine
Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor
Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der
Termin privat zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Eine etwaige
anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.
§4 Leistungen
Leistungen, die vor Rezeptausstellung erfolgen, werde ggf.
nicht von der Krankenversicherung getragen. Der Patient wird daher darauf
hingewiesen, sich umgehend ein Rezept mit den empfohlenen Verordnungen
ausstellen zu lassen.
Soweit kein Privatrezept vorliegt, gelten die durchgeführten
Behandlungen als Präventionsleistungen. Diese werden als Hausbesuch zu
Selbstzahlerkonditionen in Höhe bis zu: 45 €. pro Fußpflege, Massage 60€/ Std. und manuelle Lymphdrainage mit 60€/ Std.
berechnet.
§5 Fälligkeit der Vergütung
Die Behandlungskosten sind sofort fällig. Soweit de
Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der
jeweiligen Zeitabschnitte gestellt.
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